Entwicklungszusammenarbeit
4. August 2000 - In Position
- Organisationen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit müssen wirksame Massnahmen treffen, um Korruption zu verhindern.
- Dafür müssen sie in einem ersten Schritt die bestehenden Korruptionsrisiken eruieren. Diese variieren von Organisation zu Organisation.
- Gestützt auf die Risikoanalyse müssen sie in einem zweiten Schritt risikogerechte Massnahmen zur Verhinderung von Korruption treffen. Je grösser ein konkretes Korruptionsrisiko ist, umso eingehender müssen diese Massnahmen sein.
- In einem dritten Schritt müssen die getroffenen Massnahmen implementiert, sprich tatsächlich gelebt werden.
- Obwohl Organisationen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit aufgrund der mittlerweile weitgehenden Strafbestimmungen nicht mehr umhinkommen, Korruption zu verhindern, bleibt die Korruptionsprävention und -bekämpfung eine Herausforderung: Vielen Organisationen fehlt es an Kenntnissen und Ressourcen, um Korruption effektiv zu bekämpfen.