Bern, 19. März 2021 – Anstelle der erforderlichen gründlichen Revision des Geldwäschereigesetzes verabschiedete das Parlament heute bloss eine Mini-Reform. Weil im Unterschied zu anderen Ländern wichtige Bereiche, wie risikobehaftete Dienstleistungen von Anwälten und Notaren, weiterhin nicht dem Gesetz unterstellt sind, weist die Schweiz weiterhin problematische Schlupflöcher auf und bleibt insgesamt weiterhin unterhalb des internationalen Minimalstandards.