Der Whistleblower wurde zu Unrecht geoutet

Berner Zeitung, 1. Februar 2022 – Das Onlineportal «Republik» hätte den Hinweisgeber im Fall Maisano nicht namentlich nennen dürfen. Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde von ihm teilweise gutgeheissen. Die Namensnennung von Whistleblowern sei «sehr heikel», die Vertraulichkeit müsse einen hohen Stellenwert haben. «Ansonsten wird das ganze System des Whistleblowings gefährdet und infrage gestellt», sagt Transparency-Chef Martin Hilti.