28. Februar 2024 - In Publikation
Mehr als die Hälfte der Schweizer Unternehmen sind in ihrem Auslandsgeschäft mit Forderungen nach Korruptionszahlungen konfrontiert, und jedes dritte leistet tatsächlich Korruptionszahlungen. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage der Fachhochschule Graubünden und von Transparency Schweiz bei Unternehmen in einem fortgeschrittenen Internationalisierungsstadium. Viele Schweizer Unternehmen dürften weiterhin über ungenügende Antikorruptionsmassnahmen verfügen, was durch die bloss vereinzelte Strafverfolgung zusätzlich befördert werden dürfte.
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9. August 2023 - In Publikation
Der internationale Standard zur Geldwäschereibekämpfung wurde kürzlich verschärft. Die Schweiz ist deshalb gefordert, rasch ein griffiges behördliches Register zu den wirtschaftlich Berechtigten an juristischen Personen und anderen Rechtsträgern zu schaffen. Die Vernehmlassung zur entsprechenden Vorlage dürfte bald eröffnet werden. Transparency Schweiz zeigt auf, warum ein solches Register wichtig ist und wie es auszugestalten ist, damit es die nötige Wirkung gegen Korruption und Geldwäscherei haben kann und eine zielführende Umsetzung von Wirtschaftssanktionen ermöglicht.
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13. Januar 2023 - In Publikation
In Korruption und Geldwäscherei verwickelte Unternehmen werden in der Schweiz bloss ganz vereinzelt strafrechtlich verurteilt. Dies liegt massgeblich auch an Nachlässigkeiten der Staatsanwaltschaften. Sie sind zu weiten Teilen auf die aktive Mithilfe der fehlbaren Unternehmen angewiesen, wenn es gelingen soll, diese strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Die Staatsanwaltschaften haben es bislang aber verfehlt, die dafür nötige Rechtssicherheit zu schaffen. Sie sollten deshalb verbindliche und öffentlich zugängliche Wegleitungen zu ihrer Anwendungspraxis erlassen und die erforderlichen Massnahmen treffen, um rasch und zuverlässig Zugang zu ihren Strafbefehlen gewährleisten zu können.
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1. März 2021 - In Publikation
Unternehmen werden in der Schweiz für Straftaten kaum strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Dies, obschon die entsprechende Strafnorm bereits seit fast 20 Jahren in Kraft ist und Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bis heute vielfach in grosse Geldwäscherei- und Korruptionsfälle verwickelt sind. Die Gründe dafür liegen massgeblich in den Schwächen der Strafnorm selbst, den ungenügenden strafprozessualen Instrumenten und der mangelhaften Praxis der Strafverfolgungsbehörden. Zu diesem Schluss kommt die Studie von Transparency Schweiz zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen (mit Ländervergleich). Die Regelung, der Vollzug und die Transparenz des Unternehmensstrafrechts müssen nun dringend verbessert werden.
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28. Februar 2019 - In Publikation
Zum Auftakt des Wahljahrs 2019 hat Transparency International Schweiz (TI Schweiz) eine Studie zur rechtsstaatlichen und demokratiepolitischen Qualität des Lobbyings in der Schweiz erarbeitet. Lobbying ist ein integraler und legitimer Bestandteil der Demokratie. Es braucht jedoch Transparenz und klare Regeln. Andernfalls besteht die Gefahr von undemokratischen und heiklen Einflussnahmen, die bis zur Korruption reichen können.
Die Untersuchung von TI Schweiz zeigt, dass das Lobbying in der Bundespolitik höchst ungenügend geregelt ist, um diesen Risiken zu begegnen. Im Lobbying-Alltag finden die wirkungsvollsten Einflussnahmen nach wie vor fernab der Öffentlichkeit statt.
TI Schweiz erhebt zehn Forderungen mit konkreten Verbesserungsmassnahmen – dies in folgenden Kernbereichen:
Mehr Transparenz im gesamten politischen Entscheidungsprozess und bei allen Akteuren: Parlament, Bundesrat und Verwaltung müssen die Lobbying-Einflussnahmen konsequent dokumentieren und öffentlich zugänglich machen («legislativer Fussabdruck»). Lobbyisten wie auch Parlamentsmitglieder haben ihre Mandate und Interessenbindungen umfassender und aussagekräftiger als heute offenzulegen, gerade auch bezüglich der finanziellen Relevanz.
Chancengleicher Zugang: Wenn vom Parlament oder der Verwaltung Interessenvertreter einbezogen werden – z.B. als «Experten» in Arbeitsgruppen oder Kommissionen –, muss dies für alle relevanten Interessengruppen chancengleich erfolgen.
Integrität und klare, verbindliche Regeln: Für die Gewährleistung der Integrität der Parlamentsmitglieder und professionellen Lobbyisten sind verbindliche Regeln unabdingbar, so etwa für den Umgang mit Interessenkonflikten, Geschenken und offerierten Reisen.
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Zahlen und Beispiele
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31. Mai 2018 - In Publikation
Dieser Bericht zeigt auf, dass in der Schweiz bei nicht-finanzintermediären Tätigkeiten erhebliche Schlupflöcher bestehen für das Waschen von Geldern illegaler Herkunft. Er zeigt ferner auf, wie die Schlupflöcher beseitigt werden sollten.
Insesondere sollte der Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes endlich an den international geltenden Standard angepasst werden. So sind neu auch nicht-finanzintermediäre Tätigkeiten im Auftrag von Kunden einzuschliessen – wie insbesondere die Gründung und Organtätigkeit von juristischen Personen und Trusts, die Finanz- und Anlageberatung, der Kauf und Verkauf von Immobilien sowie der Handel mit Kunst- und Luxusgütern.
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19. April 2018 - In Publikation
This report analyses the progress 23 countries – including Switzerland – have made to end the secrecy that allows the corrupt to hide their identity and shift money across international borders. Just over two years since the Panama Papers revealed widespread use of anonymous shell companies to facilitate corruption and financial crime, governments are still moving too slowly to ensure that their citizens and law enforcement authorities can find out who really owns companies operating within their borders.
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Nach dem arabischen Frühling hat der Bundesrat am 11. Februar 2011 die Blockierung von Geldern des früheren ägyptischen Präsidenten Hosni Mubarak und von Personen aus seinem Umfeld angeordnet. Die Verordnung zur Blockierung der Gelder des Mubarak-Clans, welche seither mehrmals verlängert wurde, läuft am 10. Februar 2018 aus.
Im September 2017 hat die Bundesanwaltschaft bekannt gegeben, dass sie die Rechtshilfeverfahren mit Ägypten ergebnislos eingestellt hat. Auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, auf den die Schweiz setzt, konnte nicht bewiesen werden, dass die Gelder unrechtmässig erworben worden sind. Deshalb konnten diese nicht beschlagnahmt werden. Unter diesen Umständen ist es wahrscheinlich, dass der Bundesrat in Kürze entscheiden wird, die blockierten Millionen freizustellen.
In einem offenen Brief fordert Transparency Schweiz zusammen mit weiteren internationalen Anti-Korruptions-NGOs vom Bundesrat, die in der Schweiz eingefrorenen ägyptischen Gelder nicht freizugeben und alternative Wege für eine Rückerstattung zu suchen.
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26. Oktober 2017 - In Publikation
Bei der Bekämpfung der Geldwäscherei in der Schweiz stand bisher der Finanzsektor im Fokus. Aufgrund des grossen Drucks und verstärkter Regulierung in diesem Bereich ist jedoch davon aus-zugehen, dass Geldwäscher zunehmend auf andere, wenig oder nicht regulierte Branchen in der Schweiz ausweichen. Als besonders attraktive alternative Anlageform für illegale Vermögenswerte gelten Immobilien: Aktuelle Studien über andere finanzplatzstarke Länder mit ausgebautem Luxus-gütersektor belegen gravierende Geldwäschereirisiken im Immobiliensektor.
Der Bericht zeigt, dass sich der Schweizer Immobiliensektor sich als besonders attraktiv erweist für Geldwäscherei: Neben der hohen Stabilität des Landes und der grossen Attraktivität als Wohn- und Ferienort tragen dazu insbesondere erhebliche Lücken im Schweizer Anti-Geldwäscherei-Dispositiv bei. Der Bericht legt dar, wo die grössten Geldwäschereirisiken im Schweizer Immobiliensektor bestehen und wie die vorhandenen Schlupflöcher gestopft werden können. Der Erwerb von Schweizer Immobilien mit Geldern illegaler Herkunft darf nicht mehr so leicht möglich sein. Solche Geschäfte sind illegal, sie schaden dem Schweizer Immobilienmarkt und der gesamten Volkswirtschaft, untergraben die Rechtsstaatlichkeit und allzu oft auch die wirtschaftliche Entwicklung der Herkunftsländer solcher Gelder. Genauso wie für den Schweizer Finanzsektor gilt es auch für den Immobiliensektor, Geldwäscherei wenn immer möglich zu verhindern bzw. konsequent zu ahnden.
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26. Oktober 2017 - In Publikation
Das vorliegende Dokument umfasst vier Beispiele, bei denen der Verdacht besteht, dass Schweizer Immobilien mit Geldern illegaler Herkunft erworben worden sein könnten. Die Öffentlichkeit hat von diesen Verdachtsfällen von Geldwäscherei dank Medienberichten und/oder Berichten von Nichtregierungsorganisationen erfahren. Im Dokument werden diese Berichte zusammengefasst. Die Ausführungen basieren entsprechend ausschliesslich auf Medienberichten und/oder auf Berichten von Nichtregierungsorganisationen.
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